Zu dieser Frage hat der VIII. Senat des BFH mit Urteil vom 28.09.2021 VIII R 2/19 Stellung genommen.
Seine Kernaussagen lauten wie folgt:
Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das FA die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtig ...
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