Die 44 €-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können, wie der BFH mit Urteil vom 07.07.2020 – VI R 14/18 entschieden hat.
Der Arbeitgeber ermöglichte seinen Arbeitnehmern im Rahmen eines Firmenfitnessprogramms, in verschiedenen Fitnessstudios zu trainieren.
Hierzu erwarb er jeweils einjährige Trainingslizenzen, für di ...
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