Nach dem Urteil des FG Düsseldorf vom 28.1.2020 (Az.: 10 K 2166/16 E) kann die endgültig ausbleibende Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens, dessen Ausfall bei der Ermittlung des Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG nicht zu berücksichtigen ist, zu einem Verlust i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 Satz 1 EStG führen. Als Verlust berücksichtigt werden könne der Ausfall einer ...
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