Die Grundaussagen
Die Fahrtenbuchmethode ist nur dann zu Grunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt; ein unterjähriger Wechsel von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig, BFH, Urteil v. 20.3.2014 - VI R 35/12.
Der Hintergrund
Der Wert der privaten Nutzung eines Dienstwagens ist grundsätzlich mittels der 1% Regelu ...
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