Die Kernaussage des BFH
Der BFH hat über die vieldiskutierte Rechtsfrage der "cum-ex-Geschäfte" entschieden, einem Handel von Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, der bei bestimmter Gestaltung die Gefahr einer doppelten/mehrfachen Anrechnung von (einmal erhobener) Kapitalertragsteuer in sich trägt, BFH, Urteil v. 16.4.2014 - I R 2/12.
Der Hintergrund
Über das Urteil hatte der BFH berei ...
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