Mit seinem Urteil vom 16. Dezember 2021, IV R 7/19 hat der IV. Senat des BFH 4 Grundsätze herausgearbeitet, die bei der Beratung von Personengesellschaften dringend beachtet werden müssen.
Die 4 Aussagen des IV. Senats
Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene ...
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