Der BFH hat mit seinem Beschluss vom 6.8.2019 VIII R 12/16, DStR 2019, 2404 für eine erhebliche Verunsicherung bei nahezu sämtlichen Gesellschaftern / Mitunternehmern von Personengesellschaften gesorgt.
Mit seinem Beschluss hat er bewirkt, dass es ohne eine Veränderung der bisher bestehenden Gesellschaftsverträge, beim Versterben eines Gesellschafters / Mitunternehmers regelmäßig zu einer Versteuerung von fiktiven, ...
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