Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil vom 23.03.2022 IV R 27/19 die folgende, klarstellende Kernaussage getroffen:
Die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung gebildet worden sind, sind nicht aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend ...
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