Fraglich war in der Entscheidung des BFH vom 13.7.2017 VI R 62/15, ob Geldbeträge, die der Ehemann von seiner Ehefrau erhalten und zunächst als Einlagen in seinem Betrieb behandelt hatte, abzuzinsen sind.
Im Streitfall wurde in den Folgejahren eine Bilanzberichtigung in der Weise durchgeführt, dass die unzutreffend als Einlagen ausgewiesenen Beträge als eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Ehefrau bilanziert w ...
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