Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 29. März 2017 - 7 K 3675/13 E, G, U zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein PC-gestütztes Kassensystem ausnahmsweise als nicht manipulierbar angesehen werden kann. Im Streitfall hat er ein auf der Software Microsoft Access basierendes System als manipulationsanfällig angesehen.
Der Kläger betrieb in den Streitjahren zwei Friseursalons. Se ...
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