Die Finanzverwaltung hat sich in Form einer bundeseinheitlich abgestimmten Weisung zur Frage der Behandlung von anschaffungsnahen Aufwendungen bei gemischt genutzten Gebäuden geäußert, vgl. OFD NRW vom 14.3.2017, DB 2017, 817.
Nach bisheriger Verwaltungsauffassung war die 15 v.H.-Grenze für das gesamte Gebäude einheitlich zu treffen, unabhängig von der Nutzung des Gebäudes, vgl. LfSt Bayern vom 24.11.2005, DB 2 ...
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