Das FG Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 12.4.2016 - 6 K 2005/11 zur Frage Stellung genommen, ob Wandkalender mit einem Firmenaufdruck, die zu Werbezwecken an Geschäfts- und Ansprechpartner überlassen worden sind, als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind, wenn sie als "Werbedrucksachen" und "Dienstleistungen" nicht auf einem besonderen Konto für Geschenke verbucht worden sind.
Das FG Baden-Württemb ...
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