Der X. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 2.9.2008 X R 32/05 zu einer grundsätzlichen Frage Stellung bezogen, der in der Praxis häufig nicht die erforderliche Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Umso bedeutsamer wird es sein, sich die konkreten Aussagen des X. Senats präzise anzuschauen, damit keine Beratungsfehler mit ggf. erheblichen negativen Auswirkungen für den Mandanten entstehen.
Der Übergang des Geschäftswerts setzt mithin vo ...
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