Mit seinen Entscheidung vom 28.10.2008 VIII R 69/06 und R 73/06 hat der VIII. Senat des BFH entschieden, dass die mittelbare Beteiligung eines berufsfremden an einer Personengesellschaft, deren weitere Gesellschafter Freiberufler sind, dazu führt, dass die Gesellschaft insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielt. Ein relativ geringer Beteiligungsumfang des Berufsfremden (im Urteil 3,35 v.H.) sei kein Grund für eine abweichende Beurteilung. ...
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