Der VI. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 28.8.2008 VI R 50/06 klargestellt, dass auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zur Annahme von Liebhaberei führen können.
Hierbei ist zu beachten, dass nicht die Gesamtheit der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit Gegenstand der Beurteilung ist, sondern das einzelne Dienstverhältnis. In die Totalüberschussprognose, ist bei dieser Betrachtung jedoch das zu erwartend ...
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