Mit seiner Entscheidung vom 24.9.2008 X R 58/06 macht der X. Senat des BFH – im Rahmen einer Fallgestaltung mit gewerblichem Grundstückshandel – deutlich, dass die Entscheidung den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung zu ermitteln, nicht jährlich zu wiederholen ist.
Die hier beurteilte Fragestellung ist in der Praxis insbesondere in Fallgestaltungen des gewerblichen Grundstückshandels relevant, ...
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