Der BFH hat mit seinem Urteil v. 28.9.2021 VIII R 2/19 eine böse Steuerfalle eröffnet.
Die 3 Kernaussagen seiner Entscheidung lauten:
Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das FA die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat.
Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen gesch ...
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