In einem Streitfall beim FG Baden-Württemberg ging es um die Beantwortung der Frage, ob der Schuldenerlass der finanzierenden Bank, die in den Veräußerungsvorgang eingebunden gewesen ist, zu Einkünften im Rahmen der Einkünfte aus V + V führt.
Das FG Baden-Württemberg ist seiner Entscheidung vom 26.7.2019 – 13 K 1991/17, Pressemitteilung des FG vom 16.3.2020 zu dem Ergebnis gelangt, dass keine Einkünf ...
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