Die Behandlung von Erhaltungsaufwendungen, die nach § 82b EStDV verteilt worden sind, ist seit Jahren im Todesfall des Investors umstritten.
Dem Grunde nach geht es um die schlichte Frage, ob der noch nicht berücksichtigte Teil der Aufwendungen noch beim Verstorbenen oder den Rechtsnachfolgern abzugsfähig ist.
Hierbei ist zu beachten, dass der Abzug beim Verstorbenen häufig nur noch zu geringen steuerlichen Auswirkungen fü ...
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