Das FG Hamburg hat sich in seinem Urteil vom 29.3.2019 3 K 287/17, Rev. AZ BFH IX R 13/19 mit der Frage auseinandergesetzt, ob nach einer Einlage eines Grundstücks in eine GmbH & Co. KG und einer späteren Entnahme der Teilwert / Gemeiner Wert oder die historischen AK als AfA-Bemessungsgrundlage im Privatvermögen anzusetzen sind.
Müller-Horn hat die Problematik in Ihren Erläuterungen zum Urteil, EFG 2019, 1378 1382 umf ...
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