Die Kernaussage
Krankheitskosten, die der Versicherte selbst trägt, um in den Genuss einer Beitragsrückerstattung seiner Krankenversicherung zu kommen, sind weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen , FG Münster, Urteil v. 17.11.2014 - 5 K 149/14 E; Revision zugelassen.
Der Streitfall
Streitig ist, ob Krankheitskosten, die die Kläger zur Erlangung einer Beitragsrückerstattung ihrer Krankenversicherungen selbst getragen habe ...
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