Das Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.2.2014 - 7 K 2180/13 E, DStZ 2014, 781 - ebenso wie das FG Thüringen vom 9.10.2013 - 3 K 1059/11, EFG 2014, 1305 - entschieden, dass - entgegen der Rechtsauffassung der Finanzbehörden - Verluste aus wertlos gewordenen Forderungen aus Termingeschäften zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen führen.
Für den Praktiker bedeuten diese beiden Urteile, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Finanzbehà ...
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