Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 21. November 2014 - AZ 4 K 1829/14 E entschieden, dass Scheidungsprozesskosten auch nach der ab dem Jahr 2013 geltenden gesetzlichen Neuregelung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Die Klägerin, die sich im Jahr 2013 von ihrem Ehemann scheiden ließ, machte die Kosten des Scheidungsprozesses, Kosten einer im Vorfeld der Scheidung getroffenen Scheidungsfolgenvereinbaru ...
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