Der BFH hat mit einer Grundsatzentscheidung vom 9.7.2014 II R 49/12, BStBl 2016 II, 57 zu der o.a. Fragestellung positiv Stellung bezogen.
Die Finanzbehörden haben diese Entscheidung mit einem Nichtanwendungsschreiben vom 9.12.2015, BStBl 2016 I, 136 versehen.
Mit einer aktuellen Weisung vom 12.11.2018, DB 2018, 3023 haben die Obersten Finanzbehörden der Länder diese Weisung aufgehoben und folgen nun der Rechtsprechung des BFH ...
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