Das BVerfG hatte mit seiner Entscheidung vom 8.12.2009 BvR 758/07, BVerfGE 125,104, Stbg 2010, 133 die formelle Verfassungswidrigkeit des HBeglG 2004 im Hinblick auf die Neufassung des § 45a (2) S. 3 PBefG festgestellt.
Das BVerfG hat ausdrücklich nur zum PBefG entschieden. Der BFH hat nunmehr (vgl. Beschluss vom 15.2.2011 VII R 44/09, BFH/NV 2011, 1051) mit überzeugenden Gründen die erneute Vorlage an das BVerfG beschlossen. Nach seiner Auf ...
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