In einem Revisionsverfahren (BFH AZ beim BFH: II R 4/09) gegen die Entscheidung des FG Nürnberg ist die Rechtsfrage anhängig, ob es - nach Wegfall der Förderung nach dem EigZulG - noch verfassungsgemäß ist, Grunderwerbsteuer für den Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum zu erheben.
Veröffentlicht am: 19.01.2010 11:27:01
Der II. Senat des BFH hat das Bundesministerium der Finanzen mit Beschluss vom 27.05.2009 II R 64/08 wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zum Verfahrensbeitritt aufgefordert.
Veröffentlicht am: 21.07.2009 11:05:21