Mit ihrer Veröffentlichung haben Frau Dr. Baade und Frau Fr. Reiserer – DStR 2023, 2624 – auf eine sehr unerfreuliche Situation aufmerksam gemacht, der in der Praxis m.E. noch nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Denn durch das Urteil des BSG vom 24.10.2023 – B 12 R 9/21 R hat der 12. Senat klargestellt, dass ein Zahnarzt, der als Pool-Arzt von der KV organisierte Nachtdienste ableistete, nicht selbst&a ...
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