In einer aktuellen Veröffentlichung in DStR 2015, 605 macht die Verfasserin auf ein Dilemma aufmerksam, nach dem die Beratung „aus einer Hand“ (Steuerberatung, Lohnabrechnung, Vertretung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen) durch die Rechtsprechung des BSG erschwert wird.
Nach der Entscheidung des BSG vom 5.3.2014 ist der Steuerberater in Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV nicht vertretungsbefugt.
Das Statusfeststellungsve ...
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