Die Kernaussage
Im Verfahren wegen der Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke bedarf es keiner Entscheidung, ob es sich beim Antragsteller tatsächlich um einen selbstständig tätigen Subunternehmer handelt, oder ob er tatsächlich keinen Leistungserfolg, sondern nur seine Arbeitskraft schuldet, in ein Unternehmen eingegliedert ist, dessen Weisungen unterliegt und Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheits ...
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