Die Überlassung von Parkraum an Arbeitnehmer ist in der Beratungspraxis eine komplizierte Fallgestaltung, wie die Entscheidung des BFH vom 14.1.2016, BStBl 2016 II, 360 deutlich macht.
Entscheidend ist, dass die umsatzsteuerliche und die lohnsteuerliche Beurteilung von einander abweichen können.
Wie die Entscheidung des BFH deutlich macht, führt auch die Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers zu einem steuerbaren und steuerpflichtigen ...
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