Mit Beschluss vom 25. August 2009 VI B 69/09 hat der Bundesfinanzhof ernstliche Zweifel daran geäußert, ob das ab 2007 geltende Verbot, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abzuziehen, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß ist. Im entschiedenen Fall ging es um das Arbeitszimmer eines Lehrers, dem kein anderer Arbeitsplatz als d ...
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