Das Problem
Fraglich ist, ob für bestandskräftige Veranlagungszeiträume, für die keine Verlustfeststellung nach § 10d EStG durchgeführt worden ist, nachträglich eine Verlustfeststellung erfolgen kann. Die Finanzverwaltung und das FG haben diese Frage negativ beantwortet.
Die Beurteilung durch den BFH
Der BFH, BStBl 2009 II, 897 hat diese Frage nunmehr – unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – positiv beantwortet.
Praktisch ...
weiterlesen