Seit 2007 konnten häusliche Arbeitszimmer nur noch dann abgesetzt werden, wenn die berufliche Tätigkeit ausschließlich dort stattfand. Dagegen hatte ein Lehrer geklagt. Mit Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung heute (2 BvL 13/09) gekippt.
Lehrer und andere Arbeitnehmer, die nur einen kleinen Teil ihrer Arbeit zuhause erledigen, können ihre Arbeitszimmer ab sofort steuerlich geltend machen. Dies gilt grundsätzlich, wenn ihn ...
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