Der BFH hat mit Urteil vom 14. Juli 2010 X R 34/08 entschieden, dass Billigkeitsmaßnahmen nach den Vorgaben BMF-Schreibens vom 27. Mai 2003 IV A 6 -S 2140- 8/03, BStBl I 2003, 240 nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich sind. Unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll, werden nic ...
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