Der BFH hat mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 11.7.2017 IX R 36/15, DStR 2017, 2098 und vom 24.10.2017 VIII R 13/15, DB 2017, 3035 Stellung genommen.
Demnach entstehen beim Ausfall von Darlehensforderungen bzw. bei der Inanspruchnahme aus Bürgschaften seit der Geltung des MoMiG keine nachträglichen Anschaffungskosten auf eine Beteiligung i.S.d. § 17 EStG mehr.
Jedoch besteht nunmehr aufgrund der geänderten Rechtslage fü ...
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