Es ist in der Praxis immer wieder ein großes Ärgernis, dass Verlustvorträge nach § 10d EStG aufgrund der Entscheidung des GrS 2/04, BStBl 2008 II, 608 dem Grunde nach - nahezu immer – verloren gehen.
Diese Situation muss bei einem geerbten Betrieb eines e.K. oder einen Mitunternehmeranteil an einer OHG bzw. einer KG nicht hingenommen werden.
In dieser Situation bestehen Gestaltungswege, die eine Nutzung des Verlustvortr ...
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