Der III. und der IV. Senat des BFH haben mit 4 Urteilen deutlich gemacht, wie sie sich zur Interpretation des Begriffs der Realteilung durch das BMF positionieren.
Im Realteilungserlass, DStR 2017, 106 hat das BMF nur eines der Urteile kommentiert und für anwendbar erklärt.
Die zweite zu diesem Zeitpunkt schon bestehende Entscheidung hat das BMF-Schreiben einfach verschwiegen und somit faktisch für nicht anwendbar erklärt ...
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