In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Erben unverbrauchte Verlustvorträge des Erblassers noch nutzen können.
In der Entscheidung des FG München vom 6.7.2017 - 11 K 954/16 ging es um die Beantwortung der Frage, ob die Nutzung von Verlustvorträgen ggf. im Billigkeitswege möglich ist.
Das FG hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass es einer derartigen Billigkeitsmaßnahme wohl zustimmen würde, wen ...
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