Eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Übersetzungen auch in Sprachen, die ihre Gesellschafter nicht selbst beherrschen, liefert, ist gewerblich tätig, wie der BFH mit Urteil vom 21. Februar 2017 VIII R 45/13 aktuell entschieden hat.
Im Streitfall fertigte die Klägerin - eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die auf technische & ...
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