Fraglich war im Urteilsfall des BFH vom 10.11.2016 VI R 7/16, ob die Kosten einer Geburtstagsfeier eines Geschäftsführers als Werbungskosten Berücksichtigung finden können.
Der VI. Senat hat die Kosten zum Abzug zugelassen, weil die Feier in einem "rustikalen" betrieblichen Rahmen stattgefunden hat und nur ausschließlich Mitarbeiter und Kollegen an der Feier teilgenommen haben.
Zudem kam noch hinzu, dass die Feier an ein ...
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