Die Kernaussagen des FG Düsseldorf im Urteil vom 4.12.2014 - 12 K 1073/14
Die von einem im Außendienst tätigen Arbeitnehmer getragenen Benzinkosten sind, trotz Bewertung der privaten Nutzung nach der 1-Prozent-Methode, insgesamt als Werbungskosten abziehbar.
Hierdurch wird die Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber alle Kosten tragen, und Arbeitnehmern, die die Kfz-Kosten in mehr oder weniger großem Umfang selbst zu tr ...
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