In dem vom BFH eingeleiteten Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStG 2009 1 BvL 21/12 hat das BVerfG unter dem 26.2.2014 Steuerverwaltungsbehörden, Berufsvereinigungen und Wirtschaftsverbände angeschrieben und mitgeteilt, es habe dem BMF verschiedene Fragen zur Beantwortung bis zum 12.5.2014 übermittelt.
Insbesondere geht es bei den Fragen darum, in welchem Umfang Erbschaften und Schenkungen unter Inanspruchnahme von §§ 13a, 13b E ...
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