Mit der Reform der Erbschaftsteuer sollten vor allem Betriebe, die an Kinder vererbt werden, steuerlich entlastet werden. Das löbliche Ansinnen schafft allerdings eine Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten. Der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, hält die Erbschaftsteuer deshalb in dieser Form für verfassungswidrig.
"Ich bin fest überzeugt, dass sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der neuen Erbschaftst ...
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