Mit seinem Urteil vom 13.08.2020 VI R 1/17 hat der VI. Senat dess BFH im Ergebnis mehr Verwirrung als Klarstellung bewirkt.
Mit ihrer Veröffentlichung (DB 2021, 202) hat die BFH-Richterin Prof. Dr. Werth nun deutlich formuliert, wie die Entscheidung zu verstehen ist.
Demnach führt die Übernahme der Zahlung von Verwarnungsgeldern, die gegenüber dem Arbeitnehmer festgesetzt worden sind, immer zur Annahme von Arbeit ...
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