Am 20.8.2014 wurden die Entscheidungsgründe aus einer der drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts v. 3.4.2014, AZ: B 5 RE 3/14 R zur Befreiung von Syndikusanwälten von der Rentenversicherung bekannt.
Der Deutsche Anwaltsverein bekräftigt aus diesem Anlass seine Forderung nach einer gesetzlichen Klarstellung, damit Syndikusanwälte beim Zugang zum Versorgungswerk rechtlich gleichgestellt werden.
„Die Anwaltschaft darf nicht gespalten w ...
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