Fraglich ist, ob Verlustvorträge – hier aus einer gewerblichen Beteiligung – bei den Erben ggf. im Billigkeitswege nach § 163 AO zu berücksichtigen sind. Der GrS des BFH hat diese Frage in seinem Beschluss vom 17.12.2007 GrS 2/04, BStBl 2008 II, 606 nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Der GrS hat eine solche Billigkeitsmaßnahme in Erwägung gezogen, wenn sich herausstellen sollte, dass ein beim Erben anfal ...
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