Auch wenn der BFH gestern bekanntgegeben hat, dass er die Höhe der Nachzahlungszinsen i.H.v. 0,5 v.H. pro Monat nicht für verfassungswidrig hält, ist die gesamte Thematik noch nicht zu den Akten zu legen.
Für den Praktiker ist von Bedeutung, dass zwei weitere Frage noch streitbefangen sind.
Im Verfahren beim BFH III R 15/17 geht es um die Beantwortung der Frage, ob ggf. eine Billigkeitserlass der Zinsen zu erfolgen hat, wenn d ...
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