Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 20. April 2016 - 7 K 2354/13 E zur Berechnung von Hinterziehungszinsen auf Einkommensteuer-Vorauszahlungen Stellung genommen.
Im Streitfall hatte der Rechtsvorgänger der Kläger, die als Erben in den Prozess eingetreten waren, über mehrere Jahrzehnte hohe ausländische Kapitalerträge nicht in seinen Einkommensteuererklärungen angegeben.
Im Rahmen einer Selbstanzeige holte er dies nach, woraufhin ...
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