Das Hessische FG hat mit Urteil vom 22.5.2013 - 11 K 1165/12, Revision AZ BFH IV R 24/13, DStRE 2014, 897, entschieden, dass Aufwendungen für ein Golfturnier, das im Rahmen einer Sponsoringveranstaltung ausgerichtet wird, aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise dem Abzugsverbot des § 4 (5) S. 1 Nr. 4 EStG unterliegt.
Für das Abzugsverbot des § 4 (5) S. 1 Nr. 4 EStG ist es nach Auffassung des FG auch unerheblich, dass Anlass des Golftu ...
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