Abgabenordnung
Das FG Hamburg hat mit seiner Entscheidung vom 27.9.2011 - 1 K 43/11 der Klage eines Steuerpflichtigen stattgegeben, der Unterhaltszahlungen an seine Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Kindes erst erklärt hatte, nachdem sein Einkommensteuerbescheid bereits bestandskräftig geworden war.
Zum Sachverhalt: Der Kläger lebt mit der Mutter seines im Jahr 2007 geborenen Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Seine Steuererklärung fà ...
weiterlesenVeröffentlicht am: 27.11.2011 18:30:13
Der BFH hat mit seinem Beschluss vom 28.6.2011 X B 146/10 deutlich gemacht, dass ein gerichtlicher Vergleich über den Veräußerungspreis für ein Unternehmen kein Ereignis i.S.d. § 175 (1) Nr. 2 AO darstellt.
Veröffentlicht am: 06.10.2011 09:56:04
Mit Beschluss vom 26. Juli 2011 VII R 30/10 hat der BFH entschieden, dass die wirksame Erhebung einer Klage per E-Mail bei einem Finanzgericht die Beifügung einer qualifizierten digitalen Signatur erfordert, wenn das betreffende Bundesland diese Signatur in einer Verordnung vorgeschrieben hat.
Veröffentlicht am: 25.09.2011 16:21:50
Die Finanzbehörden tragen durch ihr Verhalten häufig dazu bei, dass erhebliche Zinsbelastungen auf den Mandanten zukommen.
Sie hat es durchaus in der Hand, die Entscheidung über einen Steuerfall - absichtlich wie unabsichtlich - zu verzögern und dem Mandanten dies in Form von zusätzlichen Zinsen i.H.v. 6 v.H. p.a. auch noch in Rechnung zustellen. Der Mandant zahlt somit den Preis für die Untätigkeit der Finanzbehörden.
Veröffentlicht am: 30.08.2011 08:34:13
Gestern hat der BFH neben seiner viel beachteten Entscheidung zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium eine weitere - bisher nicht kommentierte - Entscheidung veröffentlicht.
Veröffentlicht am: 18.08.2011 08:21:24
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.7.2011 - 12 K 2461/11 entschieden, dass die vorzeitige Anforderung einer Einkommensteuererklärung - ausschließlich mit Hinweis darauf, dass eine Anwendung des Spitzensteuersatzes gegeben ist - eine fehlerhafte Ermessenausübung durch die Finanzbehörden darstellt.
Veröffentlicht am: 09.08.2011 08:59:16
Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 05.05.2011, Az. 1 K 266/10) entschieden dass die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem ein Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 233a Abs. 2a AO darstellt.
Damit beginnt der Zinslauf für den steuerlichen Unterschiedsbetrag, der sich aus der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages im Ausgangs ...
weiterlesenVeröffentlicht am: 08.07.2011 12:21:38
Der X. Senat des BFH hat in seinem Beschluss v. 19.1.2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636 in Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde bemerkenswertes von sich gegeben.
Veröffentlicht am: 07.05.2011 12:37:07
Der BFH hat mit Urteil vom 30. März 2011 I R 61/10 entschieden, dass die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat der BFH es mit Beschluss vom 30. März 2011 I B 136/10 als nicht ernstlich zweifelhaft angesehen, dass die Auskunftsgebühr auch verfassungsgemäß ist, wenn sie im ...
weiterlesenVeröffentlicht am: 04.05.2011 07:40:15
Das FG Münster hat mit rechtskräftigem Urteil vom 17.9.2010 4 K 1412/07 G, U (EFG 2011, 506) grundsätzlich zur Frage von Testkäufen im Rahmen einer Betriebsprüfung Stellung bezogen.
Nach der Entscheidung des FG Münster kann das Ergebnis einer sog. Ausbeutekalkulation, die Vermutung der Richtigkeit einer formell ordnungsgemäßen Buchführung widerlegen. Allerdings ist dies nur dann möglich, wenn zutreffende Schätzungsgrundlagen im Rahmen einer zutreffenden Schätzungsmethode zur Anwendung gelangen.
Hierbei sind jedoch folgende Grundsätze zu beachten:
Die Grundlagen für eine Ausbeutekalkulation könne nicht auf die Feststellungen eines Testkaufs beim Steuerpflichtigen gestützt werden, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Testkaufs und dem Kalkulationsjahr eine erhebliche zeitliche Diskrepanz liegt und die BP ihre Wertfindung nur auf einen Testkauf zurückführt. In diesem Fall ist nach Auffassung des FG Münster nicht gewährleistet, dass die betrieblichen Verhältnisse des Kalkulationsjahres zutreffend abgebildet werden.
Praxishinweis
Der vom FG Münster vorgefundene Sachverhalt dürfte in Praxis regelmäßig anzutreffen sein. Die Entscheidung des FG und die praxisnahen Anmerkungen zum Urteil werden daher sicherlich in einer Vielzahl von Fallgestaltungen hilfreich sein.
Veröffentlicht am: 31.03.2011 12:52:49