Abgabenordnung
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.7.2011 - 12 K 2461/11 entschieden, dass die vorzeitige Anforderung einer Einkommensteuererklärung - ausschließlich mit Hinweis darauf, dass eine Anwendung des Spitzensteuersatzes gegeben ist - eine fehlerhafte Ermessenausübung durch die Finanzbehörden darstellt.
Veröffentlicht am: 09.08.2011 08:59:16
Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 05.05.2011, Az. 1 K 266/10) entschieden dass die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem ein Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 233a Abs. 2a AO darstellt.
Damit beginnt der Zinslauf für den steuerlichen Unterschiedsbetrag, der sich aus der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages im Ausgangs ...
weiterlesenVeröffentlicht am: 08.07.2011 12:21:38
Der X. Senat des BFH hat in seinem Beschluss v. 19.1.2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636 in Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde bemerkenswertes von sich gegeben.
Veröffentlicht am: 07.05.2011 12:37:07
Der BFH hat mit Urteil vom 30. März 2011 I R 61/10 entschieden, dass die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat der BFH es mit Beschluss vom 30. März 2011 I B 136/10 als nicht ernstlich zweifelhaft angesehen, dass die Auskunftsgebühr auch verfassungsgemäß ist, wenn sie im ...
weiterlesenVeröffentlicht am: 04.05.2011 07:40:15
Das FG Münster hat mit rechtskräftigem Urteil vom 17.9.2010 4 K 1412/07 G, U (EFG 2011, 506) grundsätzlich zur Frage von Testkäufen im Rahmen einer Betriebsprüfung Stellung bezogen.
Nach der Entscheidung des FG Münster kann das Ergebnis einer sog. Ausbeutekalkulation, die Vermutung der Richtigkeit einer formell ordnungsgemäßen Buchführung widerlegen. Allerdings ist dies nur dann möglich, wenn zutreffende Schätzungsgrundlagen im Rahmen einer zutreffenden Schätzungsmethode zur Anwendung gelangen.
Hierbei sind jedoch folgende Grundsätze zu beachten:
Die Grundlagen für eine Ausbeutekalkulation könne nicht auf die Feststellungen eines Testkaufs beim Steuerpflichtigen gestützt werden, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Testkaufs und dem Kalkulationsjahr eine erhebliche zeitliche Diskrepanz liegt und die BP ihre Wertfindung nur auf einen Testkauf zurückführt. In diesem Fall ist nach Auffassung des FG Münster nicht gewährleistet, dass die betrieblichen Verhältnisse des Kalkulationsjahres zutreffend abgebildet werden.
Praxishinweis
Der vom FG Münster vorgefundene Sachverhalt dürfte in Praxis regelmäßig anzutreffen sein. Die Entscheidung des FG und die praxisnahen Anmerkungen zum Urteil werden daher sicherlich in einer Vielzahl von Fallgestaltungen hilfreich sein.
Veröffentlicht am: 31.03.2011 12:52:49
Das FG Köln hat mit einer Entscheidung vom 8.9.2010 13 K 960/08, EFG 2011, 105 klar gegen eine bestimmte Handlungsweise der Finanzbehörden Stellung bezogen.
Die Entscheidung des FG befasst sich mit einer Fragestellung, die im Hinblick auf das niedrige Zinsniveau eine erhebliche praktische Bedeutung hat. Das FG hatte sich mit der Grundsatzfrage zu befassen, ob die Finanzbehörden dem Stpfl. eine ADV aufzwingen darf, um durch die Ausnutzung des Gefälles zwischen Aussetzungszinsen und Marktzinsen dem Staat einen Profit zu verschaffen.
Veröffentlicht am: 30.01.2011 12:59:33
Das FG Düsseldorf hat mit seiner rkr. Entscheidung vom 22.4.2010 7 K 1951/07, EFG 2011, 19 eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen, die in zahlreichen praktischen Fallgestaltungen von Relevanz sein wird.
Im Urteilsfall begehrten die Kläger die nachträgliche Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten im Rahmen der einheitlich und gesonderten Feststellung von Einkünften aus V+V.
In der Praxis scheitern derartige Anträge zumeist daran, ...
weiterlesenVeröffentlicht am: 28.01.2011 11:11:59
Der BFH hatte am 15.6.2010 entschieden, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO nicht einkommensteuerbar sind.
Der Gesetzgeber hat diese Entscheidung durch das JStG 2010 rückwirkend korriegiert.
Veröffentlicht am: 18.01.2011 16:26:50
Hängt die Höhe der festzusetzenden Steuer von der Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht ab und ist diese Rechtsfrage Gegenstand eines Verfahrens beim EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht, wird nach dem Urteil des BFH vom 30. September 2010 III R 39/08 der Rechtsschutz des Steuerpflichtigen ausreichend dadurch gewahrt, dass die Steuer insoweit vorläufig festgesetzt wird.
Der Rechtsschutz des Steuerpflichtig ...
weiterlesenVeröffentlicht am: 02.12.2010 10:35:09
Der I. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 25.11.2009, I R 72/08, DStR 2010, 269 u.a. sehr grundsätzliche Ausführungen zur Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung im Anwendungsbereich der Ausgliederung von wesentlichen Betriebsgrundlagen vor einer Einbringung nach § 20 UmwStG gemacht.
Veröffentlicht am: 12.04.2010 09:31:58