Das FG Münster hat mit Urteil vom 16.9.2015 - 7 K 781/14 AO entschieden, dass das Finanzamt die Ansprüche aus einem Internet-Domainvertrag pfänden kann.
Geklagt hatte eine Genossenschaft, die als Registrierungsstelle Internet-Domains verwaltet und betreibt. Die Genossenschaft hatte mit einem Unternehmer, der Inhaber eines Onlineshops für Unterhaltungselektronik war, einen Vertrag über die Registrierung einer Internet-Domain geschlossen, in ...
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